💡 Meldepflicht für Kassen – Was Sie bis Ende Juli 2025 wissen und tun müssen
Was ist überhaupt die Meldepflicht für Kassen?
Wenn Sie ein Geschäft betreiben und eine elektronische Registrierkasse nutzen (z. B. in einem Friseursalon), dann betrifft Sie die sogenannte Meldepflicht nach § 146a der Abgabenordnung (AO).
Seit 2020 müssen Kassen manipulationssicher sein – dafür sorgt die sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese TSE speichert alle Kassenvorgänge fälschungssicher.
Doch: Bisher gab es keine zentrale Stelle, um solche Kassen offiziell zu melden. Das ändert sich jetzt.
🔔 Was ist neu? – Frist: 31. Juli 2025
Die Finanzverwaltung hat ein neues Online-Portal eingerichtet, das sogenannte „Mein BOP“ (Mein ELSTER-Portal für Unternehmen). Darüber müssen alle elektronischen Kassensysteme, die mit einer TSE ausgestattet sind, gemeldet werden.
➡️ Diese Meldung muss bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgen.
🛠️ Was muss genau gemeldet werden?
Sie müssen für jede eingesetzte Kasse folgende Angaben machen:
- Art des verwendeten Kassensystems (z. B. Einzelkasse oder Serverlösung)
- Seriennummer der Kasse
- Seriennummer und Art der TSE
- Datum der Inbetriebnahme
- Firma und Adresse des Unternehmens
Diese Angaben machen Sie ganz einfach über das Online-Portal „Mein BOP“ – es geht digital.
🧾 Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die eine elektronische Registrierkasse mit TSE einsetzen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Also z. B.:
- Einzelhändler
- Gastronomen
- Handwerker mit Kassenlösung
- Dienstleister mit Point-of-Sale-Systemen (POS)
➡️ Nicht betroffen sind Unternehmen, die gar keine elektronische Kasse nutzen (z. B. reine Barverkaufsblöcke oder Excel-Lösungen – wobei diese steuerlich riskant sind).
❗ Was passiert, wenn ich die Kasse nicht melde?
Wer die Frist versäumt, riskiert:
- Verwarn- oder Bußgelder
- Steuerliche Nachteile bei Prüfungen
- Probleme bei Betriebsprüfungen oder Kassen-Nachschauen
Die Finanzverwaltung kann fehlende Meldungen einfach feststellen, da jede TSE eine eindeutige Seriennummer hat.
✅ So gehen Sie vor – Schritt für Schritt
- Zugang zum BOP-Portal erstellen (sofern noch nicht vorhanden):
➡️ https://www.elster.de/eportal/start - Kassensystem mit TSE erfassen:
Über den Punkt „Nicht steuerliche Formulare“ → „Kassensysteme nach § 146a AO“. - Daten eintragen und absenden
Tipp: Fragen Sie bei Unsicherheiten Ihren Steuerberater oder den Kassenhersteller – viele bieten Unterstützung an.
📅 Merken Sie sich:
🗓️ Spätestens bis 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit TSE gemeldet sein.
Fazit
Die Meldung Ihrer elektronischen Kasse ist zwar ein weiterer Verwaltungsschritt, aber sie lässt sich mit wenigen Klicks online erledigen. Wer sich frühzeitig darum kümmert, vermeidet Stress, Bußgelder und Ärger mit dem Finanzamt.
Also: Jetzt Kassen melden – bevor die Frist abläuft!
